Dießen am Ammersee ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech am südwestlichen Ende des Ammersees
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.584 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86911
Vorwahlen
08807, 08806, 08194, 08196
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Dießen am Ammersee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bauausschuss des Dießener Gemeinderats hat den Bebauungsplan für die Gabelsbergerstraße beschlossen, der die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern zwischen der Eduard-Gabelsberger- und Sonnenstraße regelt. Die Neubauten sollen niedriger werden als ursprünglich geplant.
Zudem plant die Gemeinde die Errichtung eines 2,5 Hektar großen Solarparks auf zwei gemeindeeigenen Grundstücken zwischen Dießen und Raisting, um regenerative Energie zu produzieren. Dieses Projekt ist Teil des Bebauungsplans und soll Ende 2024 ans Netz gehen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.